Der Betriebsfunk ist eine Sammelbezeichnung für Funkanwendung, die dem nichtöffentlichen mobilem Landfunk (nöml) zugeordnet werden. Die Nutzung unterliegt sogenannten Bedarfsträgern. Bedarfsträger sind u. a. Handels-, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Sportvereine sowie Dienstleistungsunternehmen.
Für den Einsatz von Betriebsfunkgeräten, ist eine Frequenzzuteilung durch die Bundesnetzagentur erforderlich.
Die Zuteilung und der Betrieb auf dieser Frequenz sind kostenpflichtig.
Bei der Erstellung der entsprechenden Anträge sind wir Ihnen selbst-
verständlich gerne behilflich.
Der Betriebsfunk kann zur Übertragung von Sprache und Daten eingesetzt werden. Zur Reichweiten Erhöhung können ortsfeste Funkanlagen und Relaisfunkstellen eingesetzt werden.